Wenn Sie gesetzlich versichert sind und eine Psychotherapie benötigen, so können Sie versuchen, diese im "Kostenerstattungsverfahren" von Ihrer Krankenkasse genehmigt zu bekommen.
Die Bundespsychotherapeutenkammer hat dazu eine Patienten-Info herausgegeben, die Sie hier downloaden können.
Schritt 1:
Zunächst müssen Sie dazu einen Termin in einer "Psychotherapeutischen Sprechstunde" bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten wahrnehmen. Bitte wenden Sie sich über den Link an die Therapeutensuche der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen. Wenn Sie da keinen
zeitnahen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde bekommen, wenden Sie sich bitte an die Terminservicestelle der KV Thüringen.
Wenn Sie gerade aus einer stationären Behandlung entlassen wurden, kann dieser Schritt entfallen.
Schritt 2:
Wenn bei diesem Sprechstundentermin festgestellt wird, dass Sie eine "Akuttherapie" benötigen, ist der nächste Schritt die Suche nach einem Behandlungsplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung, die Sie gut dokumentieren sollten. Unten finden Sie eine Word-Datei als Vorschlag zur Dokumentation.
Schritt 3:
Wenn diese Suche erfolglos ist (mindestens 5 Ablehnungen/Nichtantworten oder Wartezeit über 3 Monate), dann können Sie einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Bitte wenden Sie sich nun an mich, damit ich Ihnen eine Bescheinigung erstelle, dass die Behandlung sofort beginnen kann.
Weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie in einem Artikel von mir: